Nutzungs- und Förderbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter
Veranstalter der Vereinsförderaktion: „Werde Partner der Region“ ist die VR Bank Fulda eG, Rabanusstraße 36, 36037 Fulda (nachfolgend „VR Bank“).
1.2 VR Bank Fulda eG und ehrenamtliches Engagement
Wir fördern den Erfolg unserer Mitglieder ebenso wie den Erfolg unserer Bank und der Region. So verwirklichen wir als VR Bank unser Ideal von Dienstleistung als Partner der Region. (Auszug aus unserem Unternehmensleitbild).

Dabei engagieren wir uns vielfältig in unserem Geschäftsgebiet. Hierzu zählt seit vielen Jahren auch die aktive finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen vor Ort. Ob Verein, Kita, Stiftungen oder Schulträger – wir fördern Projekte und ehrenamtliches Engagement in unserer Region. Darum haben wir unsere bisherigen Fördermaßnahmen jetzt in der Spendenplattform „Werde Partner der Region“ zusammengeführt.

In der Region – für die Region

Im 19. Jahrhundert gegründet - sind wir seither tief in und mit der Region verwurzelt. Wir sind mehr als eine Bank: Wir sind Teil der Region und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der VR Bank Fulda eG zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.
1.3 Ziel der Spendenaktion
Unter dem Slogan „Werde Partner der Region“ helfen Mitglieder und Kunden unserer Bank mit, die Lebensqualität in unserer Region zu verbessern. Und wie funktioniert das? Ganz einfach: Wir stellen Gelder aus dem Verkauf unserer Gewinnsparlose zur Verfügung – von jedem verkauften Los fließt ein Teil zurück an die VR Bank. Und diesen Teil stellen wir - sprich den vielen Helfern und Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Vereinen und Institutionen - zur Verfügung. Ergänzt wird dies in Teilen um Spendengelder der VR Bank, die ebenfalls über die neue Spendenplattform und gezielten Aktionen an unsere regionalen Vereine und Institutionen fließen. So fördern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Kunden gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte hier vor Ort.

Bei uns gehen täglich Anfragen auf Unterstützung ein. Mit „Werde Partner der Region“ wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, welche großartigen Ideen und Vorhaben durch ehrenamtliches Engagement in unserer Heimat bewegt werden. Gleichzeitig können wir unsere Mitglieder und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligen. Dabei kommt unser gemeinsames Engagement auch unseren Kunden selbst zugute: u. a. als Vereinsmitglied, als Besucher von Festen, Theatern, Museen und Ausstellungen oder auch als Eltern oder Großeltern, deren Kinder oder Enkel in Einrichtungen gehen, die durch von uns gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank Fulda eG können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf finanzielle Unterstützung. Gleichermaßen verfahren wir mit unseren aktiven Geschäftsbeziehungen, die ihren Sitz eventuell nicht direkt in unserem Geschäftsgebiet haben.
1.4 Spendensumme
Für „Werde Partner der Region“ stellt die VR Bank Fulda eG einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des VR-Gewinnsparens zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf der Plattform regelmäßig veröffentlicht.
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Ideen und Projekten mit Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank Fulda eG. Das Geschäftsgebiet umfasst die Postleitzahlen: 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36115, 36119, 36124, 36129, 36148, 36157, 36163, 36381, 36391, 36396, 36452, 63633, 63636, 98634. Ebenso sind alle Organisationen teilnahmeberechtigt, die seit mehr als 6 Monaten eine aktive Geschäftsbeziehung mit der VR Bank Fulda eG pflegen. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der VR Bank Fulda eG und sind nur in begründeten Fällen möglich.
1.6 Begrifflichkeiten / Definitionen

Werde Partner der Region

Unter „Werde Partner der Region“ subsumieren wir alle, die ein Projekt unterstützen. Ob durch eine private Spende, die Einlösung von Spendenschecks der VR Bank Fulda eG oder ihrer Partner sowie die Partner selbst. Als Anbieter dieser Plattform zählen auch wir uns zu diesen Partnern der Region.

Projektträger

Hiermit sind gemeinnützige Organisationen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.

Projektinitiator

Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.

Projekt

Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.

Projektlaufzeit

Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden oder Spendenschecks diesem Projekt zufließen.

Nutzer/Teilnehmer

Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „Werde Partner der Region“ aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.

Account

Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.

Spender

Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.

Selber spenden (Privatspende)

Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrerer Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (Kreditkarte, paydirekt oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der VR Bank Fulda eG abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger nach Erreichung seines Spendenziels, spätestens jedoch nach Ablauf der Projektlaufzeit überwiesen.

Spendenschecks und Spendencode

Werden von der VR Bank Fulda eG zu verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann sowohl elektronisch als auch über einen Spendenscheck verteilt werden. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Sofern dieser 10,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projektträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Zuwendung

Hierunter zählen alle Gelder die über Spendenschecks der VR Bank Fulda eG nach dem Motto „Wir spenden – Du entscheidest für wen“ verteilt werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger analog zu den Privatspenden spätestens nach Ende der Projektlaufzeit. (Wir fordern den Reinertragsnachweis nach Überweisung der Spende an)

Spendenbescheinigung für Privatspenden

Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.

Reinertragsnachweis

Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die VR Bank schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der VR Bank nach Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt.

Partner

Auf der Plattform „Werde Partner der Region“ können auch weitere Partner der VR Bank nach Absprache ihr gesellschaftliches Engagement zeigen und so selbst aktiv werden. Auf der Plattform wird auf spezielle Aktionen die von Partnern der VR Bank durchgeführt oder unterstützt werden gesondert hingewiesen.

Geschäftsgebiet

Das Geschäftsgebiet umfasst die Postleitzahlen 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36115, 36119, 36124, 36129, 36148, 36157, 36163, 36381, 36391, 36396, 36452, 63633, 63636, 98634.

Spendenaktionen

Die VR Bank führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir verdoppeln Deine Spende“. Auf solche Aktionen wird die VR Bank auf ihrer Internetseite www.vrbankfulda.de, der Internetseite des Portals „Werde Partner der Region“ (www.partnerderregion.de) sowie auf ihrer Facebook- und Instagram-Fanpage hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.

Co-Funding

Unter Co-Funding verstehen wir die zur Verfügung Stellung von zusätzlichen Spendenmitteln der VR Bank. Beispiel: Im Rahmen der Aktion „Wir verdoppeln Deine Spende“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird – sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten gesonderte Bedingungen.

Spendenziel, Finanzierungsziel

Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Spendenaktion können sich Organisationen (nachfolgend auch als Projektträger bezeichnet) bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als 5 Jahre) ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank Fulda hat. Ebenso sind alle Organisationen teilnahmeberechtigt, die eine aktive Geschäftsbeziehung mit der VR Bank Fulda eG pflegen. Die Mittel für Projekte und Vorhaben sollten vor Ort mindestens jedoch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die VR Bank fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie solche, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Ebenfalls werden keine Projekte unterstützt, die der unmittelbaren Finanzierung von Schusswaffen dienen; hierzu zählen auch Simulationswaffen. Darüber hinaus werden Projektträger sowie Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR Bank schaden oder schaden könnten nicht unterstützt.

Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR Bank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“
Die Projektträger dürfen grundsätzlich immer ein Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“ veröffentlichen, welches keinen konkreten Projektbezug haben muss und darauf ausgelegt ist, grundsätzlich Spenden für die jeweilige Organisation über die Spendenplattform „Werde Partner der Region“ zu sammeln. Das Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“ muss spätestens am 15. November eines jeden Kalenderjahres über das Laufzeitende auslaufen und darf das Spendenziel von 5.000 Euro nicht übersteigen.
2.2.2 weitere Projekte
Neben dem Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“ dürfen die Projektträger nur konkrete Projekte über die Spendenplattform „Werde Partner der Region“ veröffentlichen, die innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist in jedem Jahr auf den 15. November begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Die VR Bank behält sich vor die Laufzeit ggf. zu verkürzen.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform www.partnerderregion.de.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits von der VR Bank unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung). Pro Organisation sind 5 laufende Projekte möglich.

Es können ausschließlich Projekte aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank Fulda eG an der Aktion „Werde Partner der Region“ teilnehmen. Teilprojekte sind zulässig. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese spätestens am 15. November eines jeden Jahres enden muss.

Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und Projektinitiator allein verantwortlich ist.
2.3 Registrierungen
Für die Nutzung des Angebots der VR Bank müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.partnerderregion.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Auch andere Nutzer (z. B. Inhaber von Spendenschecks, Privatspender, …) haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendenschecks einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die VR Bank. Die VR Bank informiert den Nutzer über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die VR Bank Fulda übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.

Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die VR Bank ausdrücklich erklärt wird – nur konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.partnerderregion.de freigeschaltet wird.

Die VR Bank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die VR Bank umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.

Die VR Bank behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform www.partnerderregion.de zu nutzen.

Ein Account ist nicht übertragbar.

Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer (Spender) mit jeder Spende von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die VR Bank Fulda eG nicht beteiligt. Die VR Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
2.4.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.4.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.partnerderregion.de. Dort ist die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende zu beschreiben. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen bzw. über die Plattform hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten Änderungen erforderlich sein, sind diese der VR Bank schriftlich anzuzeigen.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die VR Bank u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Teilnahme liegen im Ermessen der VR Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Förderprogramm „Werde Partner der Region“ besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Auch die Einbindung von Videos die die Organisation und/oder das Projekt näher beschreiben sind möglich.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos/Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden
2.4.3 Nutzung
Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte, Fotos oder Videos) in die Plattform www.partnerderregion.de einstellt, räumt er der VR Bank Fulda damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen Medien zu nutzen. Zu den vorgenannten Zwecken ist die Bank berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei der VR Bank.

Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.

Der Teilnehmer stellt die VR Bank von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die VR Bank oder deren gesetzliche Vertreter geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der VR Bank, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

Jedem Nutzer der Plattform www.partnerderregion.de wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der VR Bank. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.
2.4.4 Zeitraum
Eine Teilnahme am Förderprogramm „Werde Partner der Region“ ist jederzeit möglich. Die maximale Teilnahmedauer für ein Projekt endet am 15. November eines jeden Jahres. Die Bewerbungsunterlagen der Organisationen werden vor der Freischaltung durch die VR Bank geprüft und anschließend auf der Internetseite www.partnerderregion.de freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Projektträger für sich und sein Projekt Spenden über die Plattform sammeln. Zu bestimmten Zeiten werden spezielle Spendenaktionen von der VR Bank durchgeführt. Die VR Bank wird auf solche Spendenaktionen über die Internetseite www.vrbankfulda.de, ihre Facebook- und Instagramseite sowie über die Plattform selber hinweisen. Spezielle Spendenaktionen enden regelmäßig, wenn das hierfür durch die VR Bank zur Verfügung gestellte Spendenvolumen (Budget in Form von Co-Funding z. B. bei Verdopplungsaktionen oder in Form von Spendenschecks) aufgebraucht ist.
2.4.5 Spendenschecks / Vergabe der Spendencodes
Die VR Bank Fulda setzt Spendenschecks mit unterschiedlichen Werten und individuellen Gültigkeiten (Laufzeiten) zu verschiedenen Anlässen ein. Die Empfänger solcher Spendenschecks, z. B. die Mitglieder und Kunden der VR Bank, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Kunden können Spendencodes/Spendenschecks bei der VR Bank Fulda eG bspw. im Beratungsgespräch, bei Terminen, Veranstaltungen oder zu anderen Anlässen erhalten. Die VR Bank behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes/Spendenschecks auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendenschecks werden in unterschiedlichen Höhen ausgegeben, die vor Ausgabe durch die VR Bank festgelegt und auf dem Spendenscheck aufgeführt sind. Auch die Gültigkeit wird durch die VR Bank individuell festgelegt und auf dem Spendenscheck aufgeführt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes/Spendenschecks kann nicht geltend gemacht werden.
2.4.6 Spendencode-Einlösung im Internet
Von der VR Bank ausgegebenen Spendencodes können nach Belieben über die Internetseite www.partnerderregion.de an die teilnehmenden Organisationen verteilt werden - sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft, oder die Gültigkeitsdauer des Spendencodes/Spendenschecks überschritten ist. Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite oder der Projektseite von www.partnerderregion.de eingegeben werden. Eine Verteilung des Spendencodebetrages auf mehrere Projekte ist zulässig. Der Mindestbetrag pro Projekt entspricht im Regelfall 5,00 Euro. Spendencodes mit einem geringeren Wert können nicht auf mehrere Projekte verteilt werden. Wenn das zur Verfügung gestellte Budget vor Ende der Aktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden. Die VR Bank behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
2.5 Privatspenden
Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 10,00 Euro bis max. 10.000,00 Euro gespendet werden. Die Spende kann über einen der aufgeführten Zahlungsanbieter (z. B. Kreditkarte, paydirekt, …) abgewickelt werden. Sämtliche Privatspenden werden spätestens nach dem vom Projektträger selbst festgelegten Projektende an die jeweilige Organisation auf das von ihr benannte Konto ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn das geplante Finanzierungsziel (Spendenziel) nicht erreicht wurde.

Ihnen stehen als Unterstützer die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden hinsichtlich Ihrer Spende zur Verfügung.

Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Die anfallenden Transaktionsgebühren übernimmt die VR Bank Fulda eG.

Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spender mit der von ihm getätigten Spende (Privatspende) von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die VR Bank Fulda eG nicht beteiligt. Die VR Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.

Besondere Hinweise und Erläuterungen:
Die Organisation wird dem Spender, sofern dies von ihm gewünscht und er im Rahmen des Spendenprozesses der notwendigen Datenübermittlung zugestimmt und die hierfür notwendigen Daten vollständig erfasst hat, eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zur Verfügung stellen. Hierfür ist allein der Projektträger verantwortlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spendenbescheinigung erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt werden darf, wenn der Organisation die Mittel zufließen. Für den Spender kann dies ggf. dazu führen, dass der Tag der Spende und der Zeitpunkt des Spendenzuflusses bei der von ihm gewählten Organisation zeitlich auseinander liegen und dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der steuerlichen Anrechenbarkeit der Spende hat.

Die VR Bank weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform "Werde Partner der Region" um Spenden handelt, die von ihr treuhändisch verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die VR Bank sich über getätigte Spenden einen Nachweis ausstellen zu lassen, damit die steuerliche Anerkennung sichergestellt ist. Ein vereinfachter Spendennachweis (Kontoauszug) wird in diesen Fällen unter Umständen nicht anerkannt, da die Zahlung der Spende zunächst unmittelbar an die VR Bank Fulda eG (als Treuhänderin) erfolgt.

Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen nicht beabsichtigt.
2.6 Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.

Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten.

Projektträger, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde. Eine Auffüllung des fehlenden Betrages behält sich die VR Bank vor.

Die Auszahlung der Spenden erfolgt jeweils in der Mitte des darauffolgenden Monats.
2.8 Für Zuwendungen der VR Bank
Für Zuwendungen der VR Bank, die über von ihr ausgegebene Spendenschecks oder spezielle Spendenaktionen durchgeführt werden, verpflichtet sich der Projektträger, die ihm übermittelte Empfangsbescheinigung für die Lotteriegesellschaft (Reinertragsnachweis) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die VR Bank zu übermitteln. Sämtliche Zuwendungen der VR Bank werden erst nach Vorliegen des ihr übermittelten und vollständigen Reinertragsnachweises an das vom Projektträger benannte Konto ausgezahlt. Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die VR Bank Fulda eG vor, die Zuwendung zurückzufordern. Dies gilt nicht für Spendenschecks, die über Partner ausgegeben werden.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die VR Bank behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR Bank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die VR Bank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Organisationen. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die VR Bank – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die VR Bank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die VR Bank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Partneraktionen

Die VR Bank kann besondere Spendenaktionen auch gemeinsam mit Dritten durchführen. Als registrierter und zugelassener Teilnehmer nehmen Organisationen, deren Projekt zum Zeitpunkt der Sonderaktion noch nicht beendet ist, automatisch an Sonder-Spendenaktionen teil. Die Organisation erklärt sich als Teilnehmer damit einverstanden, dass die VR Bank die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der Durchführung und Abwicklung solcher Sonderaktionen wie Werbeaktionen, Spendenaktionen oder Gewinnspielen an den jeweiligen Partner weitergibt und dieser die notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Dieser darf die Daten des Teilnehmers im Rahmen der Sonderaktion sowie zu Marketingzwecken nutzen oder diese auf eigenen Internetseiten sowie Facebook, Instagram oder anderen Social Media Plattformen veröffentlichen. Ferner stimmt die an der Spendenplattform "Werde Partner der Region" teilnehmende Organisation bzw. der von ihr mit der Bewerbung beauftragte Nutzer ausdrücklich ein, dass Bild- und Videomaterial, welches im Rahmen der Projektbewerbung über diese Plattform hochgeladen wird, der Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG zu. Diese Zustimmung des Urhebers umfasst ebenfalls das Recht der öffentlichen Zugänglichkeitsmachung gem. § 19 a UrhG. Dies schließt ein, dass nach § 15 III UrhG freisteht die Werke oder deren Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

6. Datenschutz

Die VR Bank und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der VR Bank verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR Bank Fulda die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR Bank behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.

Im Rahmen der Registrierung einer Organisation willigt der Antragsteller ausdrücklich in die Datenübermittlung zu Promotionszwecken oder im Rahmen von Spendenaktionen, die von der VR Bank in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, in die Datenweiterleitung und gesonderte Speicherung und Nutzung dieser Daten ein. Insbesondere bei Aktionen die mit medialen Partnern (z. B. Onlineportale, Zeitung, ...) durchgeführt werden. Solche Datenweiterleitungen betreffen die Kontaktdaten der Organisation, des Ansprechpartners sowie sämtliche Daten aus einem veröffentlichen Projekt. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf der Facebook- oder Instagram-Seite bzw. der Internetseite der VR Bank Fulda eG oder bei Partnern der Spendenplattform angegeben oder in öffentlichen Medien (wie z. B. Onlineportale) genutzt werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an kommunikation@vrbankfulda.de gegenüber der VR Bank per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

7. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.